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Urteile gibt es viele. Und es ist nicht ganz einfach sie zu lesen. Urteile werden zwar geschrieben von den Richtern und sie sollen auch gelesen werden, meist aber werden Urteile nur zwischen den Parteien eines Rechtsstreits einander um die Ohren gehauen, ohne dass die eine Partei oder die andere das Urteil wirklich gelesen hätte.
Und wirklich, es gibt ja so viele Urteile. Alte, uralte, jüngere Urteile, höchstrichterliche Urteile, also solche des Bundesarbeitsgerichts und instanzgerichtliche Urteile, also solche des Arbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts. Es gibt Urteile, die jeder kennt und solche, die nur Spezialisten bekannt sind.
Alle Urteile sollten aber wie folgt gelesen werden:
Jedes Urteil beginnt mit einer Einleitung, einem sogenannten Rubrum. Diese Einleitung dürfen Sie getrost vergessen.
Interessanter ist der Tenor. Das ist die eigentliche Entscheidung, also das Herzstück in einem Urteil. Dem Tenor können Sie entnehmen, wer gewonnen oder teilweise gewonnen hat und natürlich auch wer den Rechtsstreit verloren oder anteilig verloren hat.
Das wichtigste also: Der Tenor.
Auch wichtig allerdings: Der Tatbestand.
Der Tatbestand folgt dem Tenor und im Tatbestand wird erläutert, was eigentlich in tatsächlicher Hinsicht geschehen ist.
Wer hat mit wem gestritten? Und warum?
Sie kennen das aus Ihrer bevorzugten Arztserie.
„Was bisher geschah:“
Das ist der Tatbestand, den sollten Sie studieren. Nach dem Tatbestand folgen die sogenannten Entscheidungsgründe. In den Entscheidungsgründen stellt das Gericht dar, warum es so und nicht anders entschieden hat. Bitte, das ist interessant. Denn in den Entscheidungsgründen finden Sie nicht nur die tragenden Gründe für die Entscheidung, sondern auch sogenannte obiter dicta. Das ist das Nebenbeigesagte. Rechtsauffassungen, die nichts oder nur ganz lose etwas mit dem entschiedenen Fall zu tun haben.
Trotzdem interessant, weil Sie über diese Entscheidungsgründe die Rechtsauffassung des Gerichts näher kennen lernen. Wenn Sie nun vor Gericht sind, dann tun Sie mir einen Gefallen. Beziehen Sie sich auf sämtliche Urteile, die für Ihre Rechtsposition günstig sind und scheuen Sie sich nicht, diese Urteile dem Richter vorzulegen und zu erklären.
Wie wird er reagieren?
Natürlich verschnupft.
Aber der Grund dafür ist einfach. Zwar sagt der Richter, er kenne das Gesetz und er kenne die Rechtsprechung, tatsächlich aber, glauben Sie mir das, hat auch der Richter die Urteile nicht gelesen. Das heißt, Sie müssen sie ihm vorlesen.
Und ein Punkt noch:
Wenn der Arbeitgeber Ihnen ein Urteil vorhält, dann misstrauen Sie ihm. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass auch der Arbeitgeber das Urteil gar nicht gelesen hat. Lesen Sie also das Urteil, den Tenor, den Tatbestand und die Entscheidungsgründe und haben Sie ein kritisches Auge darauf, ob der Fall wirklich Ihrem Fall ähnelt.
Und selbst wenn das der Fall ist, haben Sie Ihren Fall immer noch nicht verloren. Denn Rechtsauffassungen können sich ändern und Ihr lokaler Arbeitsrichter ist keineswegs, wie man immer denkt, an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gebunden.