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Telefongespräche des Betriebsrats - Darf die der Arbeitgeber abhören?
Darf der Arbeitgeber eigentlich Telefongespräche des Betriebsrats abhören?
Nein, um Himmels Willen, das darf er natürlich nicht! Das ist schon ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.
Und das kann man auch feststellen lassen vom Arbeitsgericht im Rahmen eines Beschlussverfahrens. Das würde dem Arbeitgeber dann aufgeben, das zu unterlassen und wenn der Arbeitgeber das nicht tut, dann könnte das Gericht auch ein Ordnungsgeld verhängen. Zudem kommt hier sogar die Verwirklichung eines Straftatbestandes in Betracht. § 119 BetrVG ist eine Strafnorm im Betriebsverfassungsgesetz.
Das allein schon zeigt, wie ernst der Gesetzgeber es hier meint, dass der Betriebsrat ungestört seine Arbeit ausführen kann. Und nach § 119 BetrVG macht sich die Person, die das anordnet oder durchführt, sogar strafbar.
Da ist Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr angedroht.