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Teilnahme eines persönlich betroffenen Betriebsratsmitglieds an der Beschlussfassung

Nehmen wir den Fall:

Ihnen als Betriebsratsmitglied wurde gekündigt und nun wurde der Betriebsrat bezüglich dieser Kündigung angehört und in der Sitzung will er jetzt den Beschluss fassen, ob er gegen diese Kündigung Widerspruch einlegt oder nicht. In dem Fall sind Sie persönlich betroffen und können an dieser Beschlussfassung nicht teilnehmen. Weder an der Beratung davor, noch an der Beschlussfassung selbst.

Es liegt mithin ein Verhinderungsgrund vor und für diesen Tagesordnungspunkt ist ein Ersatzmitglied zu laden. Bei den nächsten folgenden Tagesordnungspunkten und denen davor, wo Sie nicht persönlich betroffen sind, können Sie natürlich wieder teilnehmen.

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