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Tarifvorbehalt: Gibt es das doppelt?

Die Regelungen für die Betriebsvereinbarungen gemäß § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) unterliegen einem speziellen Vorbehalt, wie er in § 87 Absatz 1 ES BetrVG festgelegt ist. Das Bundesarbeitsgericht hat hierfür klare Voraussetzungen definiert:
a) Der Arbeitgeber muss an einen Tarifvertrag gebunden sein.
b) Der Tarifvertrag muss eine vollständige und abschließende Regelung zu dem betreffenden Thema enthalten.
c) Es darf keine Öffnungsklausel im Tarifvertrag geben.
Was es noch zu beachten gibt, erklären euch heute in Teil 2, die Rechtsanwälte Arne Schrein und Niklas Pastille.

Inhalt:
0:00 - Einleitung
0:25 - § 87 Abs. 1 BetrVG
0:37 - § 77 Abs. 3 BetrVG

Weitere Informationen zum Thema:
Weitere Informationen zum Thema Betriebsvereinbarung → https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsratsvorsitzender/betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung
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