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Tablets als Arbeitsmittel: Wichtiger Beschluss für Betriebsräte

Ein Wahlvorstand besucht eine Wahlschulung und bekommt dort Tablets mit Schulungsunterlagen und Arbeitshilfen. Der Arbeitgeber sieht sich als Eigentümer und behält einen Teil der Geräte ein. Am Ende landet der Fall vor dem Arbeitsgericht Chemnitz. Die Entscheidung ist spannend, weil es nicht nur um Tablets geht. Es geht auch um die Frage, welche Arbeitsmittel ein Wahlvorstand für seine Arbeit braucht und wer darüber entscheidet. Was genau passiert ist und warum die Entscheidung auch für Betriebsräte interessant sein kann, fassen wir im Video zusammen. (Arbeitsgericht Chemnitz, Beschluss vom 16.04.2026, Az. 5 BVGa 3/26)

Inhalt:
0:00 Tablets als erforderliche Arbeitsmittel
0:23 Der Sachverhalt
0:48 Entscheidung des Arbeitsgerichts Chemnitz
1:03 Punkt 1: Der Arbeitgeber trägt die Kosten
1:26 Punkt 2: Erforderlichkeit der Arbeitsmittel
1:42 Punkt 3: Tablets sind Arbeitsmittel
2:05 Bedeutung für BR-Arbeit und Betriebsratsschulungen
2:20 Zusammenfassung

Fundierte Weiterbildung zum Thema:
Neu im Betriebsrat → https://www.waf-seminar.de/neu-im-betriebsrat

Weitere Informationen zum Thema: Schulungsanspruch → https://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch/grundlagenseminare

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