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So werden Sie als BR-Mitglied lästige Abmeldepflichten los
Bereits „Frischlinge“ im Betriebsratsamt können es nicht mehr hören: Vor
Aufnahme der Amtstätigkeit haben sich Betriebsratsmitglieder stets bei ihrem unmittelbaren Vorgesetzten abzumelden. Anderenfalls, so wird in der Betriebsratsfortbildung allenthalben betont, drohen Abmahnung und Kündigung (BAG, Urteil vom 5.07.1992 – 7 AZR 466/919). So weit, so richtig! Doch: Wie lebensnah, bitte, ist der für Arbeitgeber wie Betriebsräte oftmals gleichermaßen lästige Abmeldezirkus? Und: Gibt es ein Schlupfloch für Abmelde-Muffel? Die Rechtsanwälte und Mediatoren Niklas Pastille. LL.M. aus Berlin und Christoph Gussenstätter aus Bonn glauben es gefunden zu haben.
Inhalt:
0:00 - Intro
1:20 - Pflicht des Arbeitnehmers
2:15 - Zusammenarbeit
2:39 - BAG, Urteil vom 5.7.1992
3:58 - Freistellung