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Schulungsanspruch des Betriebsrats

Das Bundesarbeitsgericht hat festgelegt, dass Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht für jedes Betriebsratsmitglied notwendig sind, um die verantwortungsvolle Ausübung der Betriebsratsarbeit und der damit verbundenen Beteiligungsrechte zu gewährleisten. Für jedes Betriebsratsmitglied ist es erforderlich, sich Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht durch den Besuch von Seminaren anzueignen, da die Arbeit als Betriebsrat nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Gremium über entsprechende Mindestkenntnisse im BetrVG verfügt.

Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Thema Betriebsrat→ https://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch/betriebsrat

Betriebsverfassungsrecht Teil 1
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Das Einsteiger-Seminar für Betriebsräte
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
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