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Schon wieder Corona – was nun?

Seit Frühjahr 2023 ist die Absonderungspflicht bei Corona-Infektion in Deutschland aufgehoben, was zu einer spannenden Situation führt: Infizierte, die sich fit fühlen, dürfen wieder arbeiten, auch wenn sie symptomfrei sind. Dies könnte dazu führen, dass Infizierte und Nicht-Infizierte gemeinsam am Arbeitsplatz sind, was potenzielle Ansteckungsrisiken birgt. Arbeitgeber können jedoch infizierte Mitarbeiter bitten, von zu Hause aus zu arbeiten, oder ein Betretungsverbot aussprechen, müssen dann aber das Gehalt weiterzahlen. Die Fürsorgepflicht erfordert zudem Schutzmaßnahmen im Betrieb. Wie sich diese neue Arbeitswelt entwickelt und ob sie zu Konflikten führt, bleibt offen – für mehr Details, schaut euch das Video an!

Inhalt:
0:00 - Einleitung
0:15 - In die Arbeit, wenn man Corona hat?
1:30 - Freistellung oder Home-Office?
2:00 - Verpflichtung zu Home-Office?
3:30 - Ist man Zuhause versichert?

Weitere Informationen zum Thema:
https://www.betriebsrat.com/wissen/coronavirus/corona-krise

Arbeitsrecht Teil 2
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Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter. Eine vorherige Teilnahme am Seminar Arbeitsrecht Teil 1 ist für das Gesamtverständnis empfehlenswert, wird aber nicht vorausgesetzt.
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