4.845 Aufrufe | vor 8 Jahren
Schlecht- oder Minderleistung eines Kollegen - Wie der Betriebsrat damit umgeht
Kennen Sie das? Ihr Arbeitgeber kommt zu Ihnen und sagt Ihr Kollege Meier arbeitet schlecht, wir werden uns von ihm trennen. Wie kann ich mich jetzt als Betriebsrat für den Kollegen einsetzen?
Das können Sie tun:
Oft bewertet der Arbeitgeber vermeintlich schlechte Leistungen von Angestellten vorschnell und oberflächlich. Das ist der Zeitpunkt, an dem der Betriebsrat einschreiten kann und sollte. Sprechen Sie mit dem betroffenen Kollegen. Oft gibt es Faktoren, für die der Arbeitnehmer nichts kann. Die Firma ist in Wirklichkeit selbst für die Schlecht-Leistung verantwortlich. Vielleicht leidet der Arbeitnehmer auch an einer vorübergehenden Erkrankung oder es gibt einen Trauerfall in der Familie. Diese Gründe müssen dem Arbeitgeber aufgezeigt werden. Fragen Sie bei anderen Kollegen aus der Abteilung nach. Oft wird dadurch erst erkennbar, dass hier kein Einzelfall vorliegt. Achten Sie auf folgenden Unterschied:
Kann der Arbeitnehmer seine Leistung nicht erbringen, will es aber, dann hilft das betriebliche Eingliederungsmanagement. Damit kann der Verlust des Arbeitsplatzes vermieden werden. Fordern Sie vom Arbeitgeber! Es muss geprüft werden, ob der Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden kann. Gerne übrigens spricht der Arbeitgeber auch voreilig Kündigungen aus. Vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer eine Leistung nicht erbringen will. Voreilig ist eine solche Kündigung dann, wenn keine vorherige Abmahnung erfolgt ist. Machen Sie den betroffenen Arbeitnehmer darauf aufmerksam.
Sollte es dennoch zu einem Kündigungsschutzprozess kommen, dann hat der Arbeitnehmer immer noch Aussicht auf Erfolg, denn Arbeitgeber vergleichen gerne Arbeitsleistungen miteinander, die nicht miteinander zu vergleichen sind. Wenn Sie das also als Betriebsrat alles beherzigen, dann erreichen Sie für Ihre Kollegen sehr, sehr viel und die werden es Ihnen danken.