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SBV: Immer Ärger mit dem Stellvertreter?

Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im Betrieb hat mindestens einen Stellvertreter. Wozu eigentlich? Das stellvertretende Mitglied mit der höchsten Stimmzahl springt ein, wenn die Vertrauensperson verhindert ist: So viel ist klar; ab 101 schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb kann der Stellvertreter zudem zu einzelnen Aufgaben „herangezogen“ werden. Worin unterscheiden sich Vertretungs- und Heranziehungsfälle? Rechtsanwalt Niklas Pastille aus Berlin und Rechtsanwalt Fabian Baumgartner aus der Schweiz erklären das SBV-„Chinesisch“.

Inhalt:
0:00 - Einleitung
0:50 - Was ist die SBV?
1:12 - SBV-Stellvertreter
1:35 - Verhinderungsfälle der SBV
1:52 - Unterscheidung von Vertretungs- und Heranziehungsfälle

Weitere Informationen zum Thema:
Weitere Informationen zum Thema Schwerbehindertenvertretung → https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung/was-ist-eine-sbv

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