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SBV: Her mit dem Inklusionsbeauftragten!

Kaum eine SBV weiß das: Arbeitgeber, die entgegen § 181 SGB IX keinen Inklusionsbeauftragten bestellen, scheinen schwerbehinderte Menschen zu benachteiligen (Benachteiligungsindiz nach § 22 AGG). Es drohen Schadensersatz- und Entschädigungsforderungen. Das sollte der SBV Hoffnung und inklusionsmüden Arbeitgebern Beine machen. SBV Experte Niklas Pastille erzählt euch, wie es geht!

Inhalt: 0:00 - Intro
1:03 - §§ 181, 182 SGB IX
1:34 - § 182 SGB IX

Fundierte Weiterbildung zum Thema: Seminare für die Schwerbehindertenvertretung → www.waf-seminar.de/sbv

Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Thema Schwerbehindertenvertretung (SBV) → www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung/was-ist-eine-sbv

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Kündigung in der Probezeit von Schwerbehinderten

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