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SBV: Anwälte flehen, keinen Verschlimmerungsantrag!

Einen Verschlimmerungsantrag stellen, bei bereits festgestellter Schwerbehinderung? In aller Regel eine ganz schlechte Idee, finden unsere SBV-Experten, die Rechtsanwälte Maja Lukac und Niklas Pastille. Denn: Das Versorgungsamt darf und wird den medizinischen Sachverhalt dann insgesamt neu prüfen und bewerten. Der GdB kann im Ergebnis – und diese Fälle sind alles andere als selten – herab-, also auf 40 oder 30 festgesetzt werden.

Inhalt:
0:00 - Intro
0:37 - Neufestellung beantragen
2:35 - Risiko der Herabsetzung

Anerkennung der Schwerbehinderung und Gleichstellung
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Als SBV Ihre Kollegen qualifiziert beraten
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, da Hilfe bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren oder bei Neufeststellung des Grades der Behinderung zu den Hauptaufgaben der Schwerbehindertenvertretung gehören.
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