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SBV: Anwälte flehen, keinen Verschlimmerungsantrag!
Einen Verschlimmerungsantrag stellen, bei bereits festgestellter Schwerbehinderung? In aller Regel eine ganz schlechte Idee, finden unsere SBV-Experten, die Rechtsanwälte Maja Lukac und Niklas Pastille. Denn: Das Versorgungsamt darf und wird den medizinischen Sachverhalt dann insgesamt neu prüfen und bewerten. Der GdB kann im Ergebnis – und diese Fälle sind alles andere als selten – herab-, also auf 40 oder 30 festgesetzt werden.
Inhalt:
0:00 - Intro
0:37 - Neufestellung beantragen
2:35 - Risiko der Herabsetzung