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Rückkehr nach Krankheit - War das nun ein BEM-Gespräch oder nicht?

Mein Arbeitgeber bietet seit Jahren keine BEM-Gespräche an. Er führt jedoch andere Gespräche mit Gesundheitsbezug, Kranken-Rückkehrer-Gespräche oder Welcome-Back-Gespräche. Ist das zulässig?

Rechtsanwalt Niklas Pastille erklärt, dass der Betriebsrat bei so einer Sachlage ein Mitbestimmungsrecht hat. Wenn der Arbeitgeber also solche Gespräche führen will, muss er den Betriebsrat fragen.

Sollten Sie als Betriebsrat hier zustimmen? Die Antwort finden Sie im Video.

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