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Public Viewing im Büro und daneben benommen - Ein Kündigungsgrund?

Das Büro ist in Schwarz-Rot-Gold geschmückt, die Stimmung ist großartig, Deutschland steht mal wieder im Finale und die Arbeitnehmer sind richtig ausgelassen. Der Kollege neben mir reicht mir das erste Bier schon, das geöffnet wird und ich gröle zum Vorgesetzten, der übrigens Niederländer ist: "Ohne Holland sind wir bei der WM!"

Ja, wie sieht das aus mit verhaltensbedingter Kündigung bei so einem Ausnahmezustand?

Grundsätzlich kann man sagen, muss man auf der Arbeit natürlich sich so benehmen, wie es in der Recht und Billigkeit im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erwartet werden kann, also sich angemessen den Kollegen und Mitarbeitern gegenüber äußern. Das ändert auch nichts daran, wenn man Public Viewing zusammen schaut und die Laune etwas überkocht. Natürlich würde das Gericht im Einzelfall berücksichtigen, wie sich die Umstände ergeben haben, aber ich warne davor, allzu ausgelassen zu sein.
Denn wenn zum Beispiel Alkoholverbot besteht, am Arbeitsplatz, dann besteht das auch bei einer solchen betrieblichen Veranstaltung, wie Public Viewing. Und eine Beleidigung kann natürlich auch im Rahmen eines solchen Ereignisses fallen. Insbesondere auch zu achten, ein Fall, den ich aktuell betreue, ist wenn es um körperliche Belästigung geht.

Denn natürlich neigt man dazu, wenn Deutschland ein Tor geschossen hat, vielleicht seine nette Kollegin aus dem Sekretariat zu umarmen oder vielleicht auch ein Bussi auf die Wange zu geben. Das kann zu Missverständnissen führen und im Zweifelsfall auch als sexuelle Belästigung angenommen werden. Insofern Vorsichtig auch bei diesem Ereignis.

Nie vergessen: Sie sind noch auf der Arbeit und nicht zu Hause oder in der Nordkurve im Stadion. Natürlich wird in aller Regel auch hier erst abgemahnt werden müssen, aber jedenfalls ist eine Abmahnung arbeitsrechtlich auch im Rahmen eines Büro-Public-Viewings möglich, bis hin, im Wiederholungsfall, auch zu einer Kündigung.

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