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Pakete an den Arbeitsplatz liefern lassen - Darf man das eigentlich?
Es wird immer beliebter, sich auch private Pakete an den Arbeitsplatz liefern zu lassen. Es hat ja auch nur Vorteile. Schließlich ist im Betrieb immer jemand da, der das Paket entgegennimmt und man selber ist eben nicht mehr gezwungen den lieben Nachbarn hinterher zu laufen, die das Paket wegen der eigenen Abwesenheit angenommen haben und man schleppt auch diesen Abholschein nicht mehr ewig mit sich herum.
Aber darf man das eigentlich?
Da gilt ganz klar: Solange es der Arbeitgeber nicht verbietet.
Und der Arbeitgeber darf es sehr wohl verbieten, dass die Mitarbeiter sich private Pakete an den Arbeitsplatz liefern lassen. Denn die Entgegennahme von Paketen kostet immer Arbeitszeit und sie kann vor allem die Betriebsabläufe ganz empfindlich stören. Und das nicht erst, wenn der eigene Arbeitsplatz zu einem Warenlager von Amazon oder Zalando mutiert. Außerdem darf der Arbeitgeber zu Recht fragen: Wann sind denn eigentlich die ganzen Bestellungen getätigt worden? Und das ist dann besser nicht während der Arbeitszeit erfolgt. Verstößt der Arbeitnehmer gegen das Verbot sich Privatpakete liefern zu lassen, dann hat das arbeitsrechtliche Konsequenzen von einer Abmahnung bis schlimmstenfalls hin zur Kündigung. Und für Sie als Betriebsrat ist die Frage, „Dürfen die Kollegen oder dürfen sie nicht?“, eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, denn hier ist das sogenannte Ordnungsverhalten betroffen und da braucht der Arbeitgeber vor der Verhängung eines entsprechenden Verbots Ihre Zustimmung.
Und dann empfehle ich Ihnen: Am besten schließen Sie direkt eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber ab, wo diese Frage nämlich, "Dürfen private Pakete an den Arbeitsplatz geliefert werden oder nicht?", verbindlich geregelt wird.