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Neues Urteil - Sieg der Faulpelze

Wer es nach einer Kündigung böswillig unterlässt, eine anderweitige Tätigkeit während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses aufzunehmen, bekommt Probleme (§ 615 BGB). Doch was genau heißt böswillig? Die Rechtsanwälte Fabian Baumgartner und Niklas Pastille gehen dieser für Kläger hoch bedeutsamen Frage nach und berichten aus ihrer eigenen Kanzleiarbeit.

Inhalt:
0:00 - Einleitung
0:10 - auch Kläger müssen arbeiten
1:35 - hohe Hürde für den Arbeitgeber: Nachweis des böswilligen Unterlassens anderweitiger Tätigkeit
2:00 - Spezialfall: unentgeltliche Aufnahme einer üblicherweise entgeltlichen Tätigkeit

Webinar: Arbeitsrecht Teil 3
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Kernthema Kündigung: Wichtiges Wissen für Ihre BR-Arbeit
Dieses Webinar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter. Eine vorherige Teilnahme an den Webinaren Arbeitsrecht Teil 1 und/oder Arbeitsrecht Teil 2 ist für das Gesamtverständnis empfehlenswert, wird aber nicht vorausgesetzt.
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