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Neu in der SBV: Teilzeitanspruch
Wer als Beschäftigter künftig in Teilzeit arbeiten möchte, der hat es schwer, denn der gesetzliche Teilzeitanspruch gilt als kompliziert. Auch hat der Arbeitgeber leider viele Möglichkeiten, den Teilzeitwunsch im Ergebnis abzulehnen. Weitaus weniger problematisch ist die Rechtslage indes für Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte. Was kaum einer weiß: Deren Teilzeitanspruch richtet sich nach einem eigenen Gesetz, dem SGB IX. Und ist viel großzügiger bemessen als der Teilzeitanspruch nicht behinderter Beschäftigter. Zwischen dem schwerbehinderten Beschäftigten und seiner Wunscharbeitszeit steht keine Wartezeit, keine Karenzzeit, kaum Formvorschriften. Die Rechtsanwälte Maja Lukac und Niklas Pastille klären auf.
Inhalt:
0:00 - Intro
0:14 - Teilzeitanspruch nach SGB IX
2:40 - Keine Wartezeit, keine Karenzzeit, kaum Formvorschriften
3:40 - Rückkehroption in Vollzeit
Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Thema Teilzeitarbeit → https://www.betriebsrat.com/wissen/arbeitszeit-und-verguetung/teilzeitarbeit