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Neu in der SBV: Inklusionsmuffel ABSTRAFEN!
Noch gibt es den § 238 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX, Schreckgespenst jedes Arbeitgebers! Hiernach begehen Arbeitgeber, die nicht genug schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen beschäftigen, eine sanktionsbare Ordnungswidrigkeit. Ausgerechnet diese schärfste Waffe der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrats soll nun aus dem Waffenschrank der Mitbestimmung verbannt werden. Doch längst regt sich Widerstand gegen diese vielleicht noch abzuwendende Änderung. Die Rechtsanwälte Maja Lukac und Niklas Pastille, beide Experten im Schwerbehindertenrecht, haben die Details.
Inhalt:
0:00 - Intro
0:58 - Rechtspflicht
1:38 - Inklusionsvereinbarung abschließen
Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Thema Schwerbehindertenvertretung (SBV) → https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung/was-ist-eine-sbv