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Neu in der SBV: Her mit dem schicken SBV-Büro
Sie sind die neu gewählte SBV? Herzlichen Glückwunsch, sagen die Referenten Maja Lukac und Niklas Pastille. Und wir würden Sie gern einmal vor Ort in Ihrem geräumigen SBV-Büro aufsuchen. Aber schuldet der Arbeitgeber Ihnen überhaupt ein eigenes Büro? Grundsätzlich nicht, denn die SBV darf und muss Anteil an den Ressourcen des Betriebsrats nehmen, also dessen Räume und Equipment mitbenutzen. Aber das Gesetz kennt auch einen Schlupfwinkel. Lernen Sie ihn kennen. Und ziehen Sie bald ein, in Ihr eigenes SBV-Büro.
Inhalt:
0:00 - Intro
0:31 - Betriebsratsbüro auch für die SBV?
1:15 - Vertraulichkeitspflicht
2:42 - Assistierende Bürokraft?
Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Thema Schwerbehindertenvertretung (SBV) → https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung/was-ist-eine-sbv