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Neu in der SBV: Der Arbeitgeber muss über ALLES unterrichten
Sie sind die neu gewählte Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen in ihrem Betrieb? Herzlichen Glückwunsch, sagen unsere Referenten Frau Maja Lukac und Herr Niklas Pastille, beide in eigener Rechtsanwaltskanzlei seit Jahren spezialisiert auf das Thema „Schwerbehindertenarbeitsrecht“. Bereits als Frischling im Amt sollten Sie laut Lukac und Pastille wissen: Der Arbeitgeber schuldet Ihnen schier unendlich viele Informationen! Nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX hat er die Schwerbehindertenvertretung „unverzüglich und umfassend über alle Angelegenheiten zu unterrichten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren“. Beispiele gefällig? Dann unbedingt dieses Video schauen!
Inhalt:
0:00 - Intro
0:10 - Die Jesusnorm im Schwerbehindertenrecht
0:37 - Welche Maßnahmen sind betroffen?
2:35 - SBV hat mehr Rechte als der BR
Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Thema Schwerbehindertenvertretung (SBV) → https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung/was-ist-eine-sbv