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Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Negative Gesundheitsprognose: Wann Sie NICHT vorliegt

Lassen sich die vom Arbeitgeber in und außerhalb des BEM regelmäßig vorwurfsvoll vorgetragenen Fehlzeiten womöglich „kleinrechnen“? Ja, sagt BEM-Experte Rechtsanwalt und Mediator Niklas Pastille, LL.M. aus Berlin – und erklärt wie. Nicht prognosefähig und deshalb zur Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung ungeeignet seien im Kündigungszeitpunkt bereits ausgeheilte Erkrankungen sowie Fehlzeiten, die auf offenkundig einmaligen Ursachen (z.B. akuten Eingriffen) bzw. Unfällen beruhen

Inhalt:
0:00 - Einleitung
1:00 - Weniger gefährliche Fehlzeiten

Weitere Informationen zum Thema:
Thema BEM → https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/betriebliches-eingliederungsmanagement

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