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Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung – was heißt das!?

Was bedeutet Nachwirkung bei abgelaufenen Betriebsvereinbarungen? § 77 Abs. 6 BetrVG liefert uns hier wichtige Antworten! Die Regelungen aus der Betriebsvereinbarung gelten auch nach ihrem Ablauf weiter, jedoch mit einigen Besonderheiten. Wann tritt die Nachwirkung ein und in welchen Fällen endet sie? Und wie sieht es mit einvernehmlichen Betriebsvereinbarungen aus? Erfahre mehr darüber, was du als Betriebsrat beachten musst, wenn eine Betriebsvereinbarung endet, und welche Handlungsmöglichkeiten du hast.

Inhalt:

0:00 - Einleitung
0:48 - § 77 Abs. 6 BetrVG
2:20 - § 77 Abs. 6 BetrVG
2:30 - § 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte

Weitere Informationen zum Thema:

Aufgaben, Rechte und Pflichten → https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/aufgaben-rechte-pflichten

Webinar: Betriebsverfassungsrecht Teil 2
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Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten
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