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Muss ich am Rosenmontag arbeiten?

Der Rosenmontag ist kein gesetzlich festgeschriebener Feiertag und so bleibt es allein dem Arbeitgeber überlassen, ob er diesen Tag frei gibt oder nicht. Da die Daten natürlich weit im Voraus bekannt sind, kann sich jeder Arbeitnehmer aber auch rechtzeitig frei nehmen, schließlich sind die Karnevalsumzüge ja auch gesäumt von vielen Menschen, die normalerweise arbeiten müssten.

In einigen Tarifverträgen ist der Rosenmontag zwar als arbeitsfreier Tag festgeschrieben, doch generell gilt:

Die Karnevalszeit ist, anders als Ostern oder Weihnachten, keine gesetzlich vorgeschriebene Feiertagszeit.

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