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Muss der Wahlvorstand auf Einsprüche gegen die Wählerliste antworten?

Ja, der Wahlvorstand muss auf Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste antworten. Und zwar auf eine bestimmte Weise. Worauf ihr dabei achten müsst, damit eure Betriebsratswahl ein voller Erfolg wird, erklärt euch Dr. Matthias Ferstl in diesem Video.

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