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Muss bei der Stimmabgabe eine Mindestbeteiligung erreicht werden?
Die Antwort ist kurz und knapp: NEIN. Es gibt allerdings eine Sache, auf die man achten muss, wenn es um das Thema Mindestbeteiligung bei der Betriebsratswahl geht. Dr. Matthias Ferstl, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt den Sachverhalt.
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