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Mitbestimmung im Betrieb und im Unternehmen - Was ist der Unterschied?
In Betrieben gilt das Betriebsverfassungsgesetz. Demnach dürfen Arbeitnehmer einen Betriebsrat gründen und der Betriebsrat kann dann Aufgaben aus dem Betriebsverfassungsgesetz wahrnehmen gegenüber dem Arbeitgeber, kann also bestimmte Dinge für seine Arbeitnehmer durchsetzen.
Auf Unternehmensebene gibt es das sogenannte Mitbestimmungsgesetz. Danach dürfen Arbeitnehmer, zumindest wenn das Unternehmen mehr als 2000 Arbeitnehmer hat, innerhalb des Aufsichtsrats mitbestimmen. Insofern, dass mindestens die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder aus Arbeitnehmern bestehen muss. Der Aufsichtsrat, der kontrolliert dann quasi die Geschäftsführung, ist aber auch Teil der Geschäftsführung. Hierzu kann der Aufsichtsrat Geschäftsführungsmaßnahmen von seiner Zustimmung abhängig machen. Daneben hat er Überwachungspflichten und Überprüfungspflichten, zum Beispiel was den Jahresabschluss oder Konzernbilanzen angeht, und er hat Berichtspflichten.
Was ist also jetzt der Unterschied zwischen der Arbeitnehmervertretung Betriebsrat und der Arbeitnehmervertretung durch das Mitbestimmungsgesetz im Aufsichtsrat?
Grundsätzlich agiert der Betriebsrat als Gegenpol zum Arbeitgeber.
Er setzt sich also mit zu entscheidenden Maßnahmen der Geschäftsführung auseinander, kann seine Mitbestimmungsrechte geltend machen und Maßnahmen möglicherweise zustimmen, wenn er denn die Rechte hat, oder voll inhaltlich auch mitbestimmen.
Der Aufsichtsrat hingegen ist nach dem Mitbestimmungsrecht ein Teil der Geschäftsführung und nicht Gegenpol der Geschäftsführung. Und als Teil der Geschäftsführung nimmt er an den Entscheidungen der Geschäftsführung schon teil, also wirkt aktiv beim Willensbildungsprozess mit und macht nicht, wie der Betriebsrat eben, unabhängig davon seine Rechte geltend.