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LAG Urteil: Keine Weiterbeschäftigung für BR-Wahl-Initiatoren
Ein Arbeitnehmer war gekündigt worden und verlangte im Eilverfahren seine Weiterbeschäftigung. Dabei berief er sich auf seinen Status als "Vorfeld-Initiator" einer Betriebsratswahl. Laut LAG Köln begründet der damit verbundene Sonderkündigungsschutz aber nicht per se einen solchen Anspruch. Alles zu diesem spannenden Fall im heutigen Video! ?
Inhalt:
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0:52 - LAG Köln: Urteil vom 19.01.2024
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