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Kündigungsschutzklage

Nach der Kündigung läuft eine Frist von 3 Wochen zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Doch zu welchem Zeitpunkt startet die Frist? Und gibt es Ausnahmen der 3-Wochen-Frist? Fachanwalt Christoph Gussenstätter und Rechtsanwalt Niklas Pastille durchleuchten das Thema und verraten euch, warum die Kündigungsschutzklage so wichtig ist.

Inhalt:
0:00 - Intro
0:15 - 3-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage
2:21 - Zugang der Kündigung
4:05 - Ausnahmen der Frist

Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Thema Kündigung → https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/kuendigung

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