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Kündigung während der Probezeit

Ein neuer Mitarbeiter, der noch in der Probezeit ist, soll gekündigt werden – und der Betriebsrat bekommt nichts mit? So einfach darf sich der Arbeitgeber das nicht machen. Denn nach dem Betriebsverfassungsgesetz gilt, dass der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden muss. Damit auch bei Kündigungen in der Probezeit. Bei Unterlassung der Anhörung ist die Kündigung unwirksam. Mehr zu dem Thema Kündigung in der Probezeit im heutigen Video zusammen mit den Rechtsanwälten Arne Schrein und Ansgar Dittmar.

Inhalt:
0:00 - Intro
0:40 - Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats?
1:30 - Warum muss der Betriebsrat eingeschaltet werden?
2:50 - Kann ein Betriebsrat die Entscheidung des Arbeitgeber beeinflussen?
4:30 - Was rät man einen Betriebsrat?

Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zur Kündigung → https://www.betriebsrat.com/kuendigung

Betriebsverfassungsrecht Teil 2
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Rechte des BR in sozialen und personellen Angelegenheiten
Dieses Seminar eignet sich für neugewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
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