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Kündigung in der Probezeit von Schwerbehinderten

Die Kündigung von schwerbehinderten Mitarbeitern erfordert besondere Sorgfalt und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Bereits in der Probezeit gelten spezielle Schutzmechanismen, die durch aktuelle Gerichtsurteile gestärkt wurden. Arbeitgeber müssen den Betriebsrat, die Schwerbehindertenvertretung und oft das Integrationsamt frühzeitig einbinden, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Zudem kann ein Präventionsverfahren oder die Prüfung alternativer Arbeitsplätze erforderlich sein. In unserem Video erfahrt ihr, was bei einer rechtssicheren Kündigung von Schwerbehinderten zu beachten ist. Jetzt reinschauen und informiert bleiben!

Inhalt:
0:00 - Intro
1:36 - EuGH, Urteil vom 10. Februar 2022

Fundierte Weiterbildung zum Thema:
Seminare für die Schwerbehindertenvertretung → https://www.waf-seminar.de/sbv

Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Thema Schwerbehindertenvertretung (SBV) → https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung/was-ist-eine-sbv

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