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Kündigung generell widersprechen

Betriebsräte müssen nicht generell jeder Kündigung widersprechen. Der BR ist v.a. für das Kollektiv der Belegschaft zuständig und muss nicht per se jeden Arbeitnehmer schützen. Der BR kann sogar die Kündigung von AN selbst beantragen, z.B. wenn es sich um Kollegen handelt, die den Betriebsfrieden stören. Wenn der BR einer Kündigung zustimmen möchte, aber kein offizielles Statement derart abgeben möchte, kann er die Anhörungsfrist einfach verstreichen lassen. Gem. § 102 Abs.2 S.2 BetrVG wirkt das als Zustimmung. Im Video erfahrt ihr von Fachreferentin Sandra Becker und Rechtsanwalt Niklas Pastille mehr.

Inhalt:
0:00 - Intro
0:38 - Kündigung zustimmen
0:46 - Bei der Kündigung schweigen
0:53 - Kündigung widersprechen

Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Thema Kündigung → https://www.betriebsrat.com/kuendigung

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