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Kollektives vs. individuelles Arbeitsrecht

Ein Unternehmen stellt eine neue Mitarbeiterin ein. Der Betriebsrat erfährt davon – da ist die neue Mitarbeiterin aber schon seit mehr als drei Wochen da. Ein klarer Fall also: der Arbeitgeber hat das Beteiligungsrecht des Betriebsrats übergangen. Wird dadurch der Vertrag der neuen Mitarbeiterin unwirksam? Die Rechtsanwälte Arne Schrein und Tobias Gerlach erklären anhand dieses Beispiels den Unterschied zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht.

Inhalt:
0:00 - Intro
1:09 - Individuelles vs. kollektives Arbeitsrecht
2:28 - Beteiligungsrecht des BRs bei personellen Einzelmaßnahmen
3:56 - Sonderkündigungsrecht des BRs
5:55 - Einzelfallentscheidung mit Feingefühl

Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht → https://www.betriebsrat.com/arbeitsrecht

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