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Können Betriebsversammlungen auch bei Kurzarbeit infolge eines Streiks stattfinden?

Auch während Kurzarbeit nach einem Streik kann man eine Betriebsversammlung einberufen, das ist dann auch Arbeitszeit und wie solche zu vergüten für die Arbeitnehmer. Nach § 45 BetrVG kann man da sogar diese Tarifauseinandersetzung als Thema auf die Tagesordnung setzen und darüber debattieren.

Und wenn die Themen sehr umfangreich und schwierig sind, kann so eine Betriebsversammlung auch über mehrere Tage gehen, auch während Kurzarbeit. Diese als Arbeitskampfhilfe zu bezeichnen ist natürlich völlig abwegig, der Betriebsrat nutzt hier lediglich seine gesetzlichen Möglichkeiten aus.

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