Home-Office: Muss man beweisen, dass man gearbeitet hat?
Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden: Der Arbeitgeber trägt die Beweislast, wenn es um die Frage geht, ob ein Arbeitnehmer im Homeoffice nicht ausreichend gearbeitet hat, um den Lohn zu verweigern. In diesem Fall reichte der Nachweis, dass die Arbeitnehmerin Mails verschickt hatte, aus, um ihren Anspruch auf Lohn zu sichern. Doch was bedeutet dieses Urteil für zukünftige Homeoffice-Fälle und welche Konsequenzen ergeben sich daraus...?
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0:52 - LAG Mecklenburg-Vorpommern: Urteil vom 28.09.2023, Az. 5 Sa 15/23
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