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Her mit der Spezialschulung ? Teuflische Tipps ?

Die meisten Betriebsräte wissen, dass sie ein Recht auf Spezialschulungen haben. Wichtig sind jedoch die vielen Kleinigkeiten, auf die zu achten ist. Der Schulungsanspruch nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist weitestgehend bekannt. Die Details hingegen kennen die wenigsten. Häufig resultieren daraus Fehlannahmen, die den Betriebsrat oder auch die SBV in der Ausübung seines Amts eher einschränken. So ist es z. B. eine Fehlannahme, dass der Anspruch auf Schulungen auf drei Seminare pro Amtszeit begrenzt ist. Niklas Pastille, Rechtsanwalt aus Berlin stellt heute teuflische Tipps für Ihr Recht auf Spezialschulungen vor.

Inhalt:
0:00 - Intro
0:35 - Notwendigkeit der Spezialschulung
1:20 - Erforderlichkeit im generellen Sinne
1:55 - Erforderlich im konkreten reicht nicht aus

Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Thema SBV → https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung/schwerbehinderte

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