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Hausverbot für den Gewerkschaftssekretär - Ein massiver Rechtsbruch?
Ghoetti:
#FragWAF Ich bin Betriebsratsmitglied in meinem Metallverarbeitenden Betrieb mit ca. 600 Mitarbeitern. In unserer Firma ist zur Zeit ein Umbruch im Gange und wir sind gerade dabei uns Gewerkschaftlich zu organisieren. Unsere Geschäftsführung hat nun ihr Hausrecht geltend gemacht und dem Gewerkschaftsekretär der IGM ein Hausverbot ausgesprochen. Dürfen wir ihn jetzt nicht mehr zur Betriebsratssitzung einladen?
Selvares:
warum lassen wir die farce nicht und sagen wir was wir sind: sklaven
Jürgen Pfeiffer:
Aber nach §87 Abs. 1 Nr. 1 "Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens von Arbeitnehmern im Betrieb" sollte dies schon mitbestimmungspflichtig sein. - Auch mit einer Attrappe wird das Verhalten von Mitarbeitern beeinflusst.
Kni6:
Keine Regel ohne Ausnahmen:
Im Geltungsbereich des (unter anderem) TVöD, leisten Teilzeitbeschäftigte bereits dann Überstunden, wenn sie über ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten - und nicht erst dann, wenn sie die Grenze eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers überschreiten.
BAG Urteil vom März 2017 (6 AZR 161/16)!