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Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung. Darf man als Betriebsrat also vom Arbeitgeber verlangen, dass er einem Einsicht in die Löhne aller Arbeitnehmer gibt?
Denken sie nur, was sie als Betriebsrat alles Gutes tun könnten, wenn sie wüssten, welchen ihrer Kollegen es gehaltstechnisch besonders schlecht geht. Bekommt der zum Beispiel wenigstens den gesetzlichen Mindestlohn?
Sie könnten das prüfen. Dürfen sie also Einsicht verlangen?
Ja und nein. Ja, es kann Einsicht genommen werden, das steht so im §80 Abs. 2 (2) Betriebsverfassungsgesetz und nein, es darf nicht der gesamte Betriebsrat Einsicht nehmen, sondern in Betrieben ab neun Mitgliedern, grundsätzlich der Betriebsausschuss und in kleineren Betrieben, also mit weniger als neun Mitgliedern, nur der Vorsitzende grundsätzlich. Es geht bei Gehaltsfragen immerhin um eine ganz besonders sensible Angelegenheit. Zusammengefasst also, Einsicht ja, aber nicht durch jeden im Betriebsrat. Und was muss man jetzt unbedingt wissen, wann man Einsicht nehmen darf?
Diese drei Dinge:
Erstens, dürfen zwar nicht alle Mitglieder Einsicht nehmen, aber die, die das dürfen, können ihr Wissen an den Betriebsrat weitergeben.
Zweitens, der Arbeitgeber muss Einsicht zwar nur die Bruttolohnlisten gewähren, aber er muss dabei alle Lohn-Bestandteile auflisten.
Drittens, Einsicht meint zwar nur Einsicht, der Betriebsrat kann also nicht die Aushändigung von Listen verlangen, aber die Personen aus dem Betriebsrat, die Einsicht nehmen dürfen, die können sich
a) handschriftliche Notizen machen. sie dürfen
b) verlangen dass kein Vertreter des Arbeitgebers gerade anwesend ist, sie müssen sich
c) ungestört unterhalten können, und
d) ob die Arbeitnehmer das wollen oder nicht, dass Personen aus dem Betriebsrat Einsicht hier nehmen in die Listen, das ist egal.
Ja, man kann also auch gegen den Willen der Arbeitnehmer handeln. Mit diesen drei Tipps insgesamt sind jetzt gut aufgestellt, wenn es in die nächsten Lohnverhandlungen mit dem Arbeitgeber gehen sollte. Aber noch einen kleiner Tipp zum Schluss habe ich für sie: ob die Daten in den Lohn- und Gehaltslisten, ob die stimmen oder nicht, das können sie ganz einfach stichprobenartig überprüfen. Denn die Kollegen von ihnen, die Einsicht nehmen, die können sich ja mal fragen, stimmen meine Lohndaten auf der Liste eigentlich mit meiner Gehaltsabrechnung überein?