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Gleichstellung: Wie Sie den Antrag NICHT begründen sollten
Ein Gleichstellungsantrag nach § 2 Abs. 3 SGB IX kann für viele Beschäftigte mit Behinderung ein wichtiger Schritt sein, um ihren Arbeitsplatz zu sichern. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) kann dabei eine wertvolle Unterstützung bieten – sei es bei der Antragstellung oder in Gesprächen mit dem Arbeitgeber. Doch Vorsicht: Es gibt einige Argumente, die in der Begründung nichts zu suchen haben! In diesem Ratgeber erklären die Rechtsanwälte Maja Lukac und Niklas Pastille, warum persönliche Konflikte mit dem Chef, unkollegiales Verhalten im Team oder eigene fachliche Defizite keine tragfähigen Gründe sind.
Inhalt:
0:00 - Intro
0:42 - Grund der Gefährdung
2:22 - Fachliche Defizite
Fundierte Weiterbildung zum Thema:
Seminare für die Schwerbehindertenvertretung → https://www.waf-seminar.de/sbv
Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Thema Gleichstellung mit (schwer-)behinderten Menschen → https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung/gleichstellung-im-betrieb