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1.118 Aufrufe | vor 8 Jahren

Gespräch mit dem Betriebsrat sinnlos? Geltungsbereich der Verschwiegenheitspflicht

MrTYPE97:
Verschwiegenheitspflicht gilt also nicht gegenüber Arbeitnehmern?
Macht dann ein Gespräch mit dem Betriebsrat überhaupt Sinn?Ich bin Arbeitnehmer.

Mario Zweiundachtzig:
Liebe Grüsse
Eine Frage die mich als stellv. Schriftführer schon länger beschäftigt: Laut § 34(1) BetrVG sind die Mindestanforderungen an die Sitzungsniederschrift die gefassten Beschlüsse, die Stimmenmehrheit der Beschlussfassung und die Anwesenheitsliste.
Nach § 34(2) BetrVG sind die Teile der Niederschrift dem AG auszuhändigen bei denen er anwesend war. Wärend der Anwesenheit des AG sind aber vom BR keine Beschlüsse zu fassen ... .
Ich könnte ihm also nach z.B. einem Monatsgespräch ein leeres Protokoll zuschicken, weil ich ja nicht gezwungen bin ein Gesprächsprotokoll zu führen ... !
Oder???

The NewClassica
Hallo ich bin auszubildende und habe ein Aufhebungsvertrag bekommen den ich unterschrieben habe aber mir wurde nicht gesagt ob ich meinen Lohn bekommen werde, mein VKL meinte nur ich muss nicht mehr arbeiten und es wie Urlaub ist. Und im Vertrag steht nur was von kein Freizeitguthaben. Was bedeutet es für mich?

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