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Freizeitausgleich für BR-Arbeit außerhalb der Arbeitszeit?

Grundsätzlich soll Betriebsratstätigkeit ja während der Arbeitszeit erfolgen. Wenn aber ausnahmsweise aus betriebsbedingten Gründen Betriebsratstätigkeit auch außerhalb der Arbeitszeit liegt, dann haben Sie als Betriebsräte Anspruch auf einen entsprechenden Freizeitausgleich.

Hier ist aber zu beachten, dass eben betriebsbedingte Gründe vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn auf Grund von Schichtbetrieb Sie zu einer Betriebsratssitzung nur außerhalb Ihrer Arbeitszeit kommen können.

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