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Fehler Nr.4: Offen gewählt? Der Personalausschuss zählt dann nicht!
Sie bilden einen Fachausschuss nach §28 BetrVG und fragen sich, ob die Wahl auch offen erfolgen darf? Das Gesetz ist eindeutig: §28 verweist auf §27, der die geheime Wahl vorschreibt. Wer offen wählt, riskiert einen Ausschuss ohne Rechtswirkung. Alle Beschlüsse des Ausschusses sind damit unwirksam.
Inhalt:
00:00 Geheim oder offen? Die Ausgangsfrage
00:33 Fallbeispiel: 15er Betriebsrat gründet Personalausschuss
01:05 Was §28 und §27 BetrVG vorschreiben
01:56 Warum man die Wahlform nicht abbedingen kann
02:42 Konsequenzen bei offener Wahl
04:04 Seminare für Betriebsräte und Vorsitzende
04:32 Selbständige Erledigung und die Grenze der Betriebsvereinbarung
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