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Fehler Nr.1: Darf der Wahlvorstand bei der ersten Betriebsratssitzung dabei sein?
Neu im Betriebsrat? Dann gibt es direkt bei der ersten Sitzung einiges zu beachten. In dieser Folge geht es um einen typischen Fehler bei der konstituierenden Sitzung: Darf der Wahlvorstand nach der Eröffnung weiter anwesend bleiben? Die konstituierende Sitzung ist der erste wichtige Schritt für das neue Betriebsratsgremium. Hier werden unter anderem der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter gewählt. Doch genau dabei kann ein formaler Fehler passieren: Der Wahlvorstand lädt zwar zur Sitzung ein und der Wahlvorstandsvorsitzende eröffnet sie. Sobald aber ein Wahlleiter bestimmt ist, endet sein Teilnahmerecht, sofern er nicht selbst in den Betriebsrat gewählt wurde. Im Video erfährst du: was § 29 Abs. 1 BetrVG zur konstituierenden Sitzung regelt welche Aufgabe der Wahlvorstand bei der ersten Sitzung hat wann der Wahlvorstandsvorsitzende die Sitzung verlassen muss warum eine falsche Teilnahme problematisch werden kann worauf neue Betriebsräte bei Sitzung und Beschlussfassung achten sollten Passend dazu empfehlen wir unser Einsteigerseminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1. Dort lernst du die wichtigsten Grundlagen für deine neue Rolle im Betriebsrat, darunter Rechte und Pflichten, Betriebsratsarbeit, Sitzungen, Beschlüsse und Beteiligungsrechte. Die W.A.F. bietet das Seminar als Präsenzseminar, Webinar und Inhouse-Schulung an.
Inhalt:
00:00 Fehler #1 für neue Betriebsräte
00:36 Die konstituierende Sitzung
01:04 Rolle des Wahlvorstands
01:44 Wann der Wahlvorstand gehen muss
02:23 Mögliche Folgen des Fehlers
03:06 Seminartipp: BetrVG Teil 1
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Welchen Start passt am besten? Hier geht's zu unserer Übersicht https://www.waf-seminar.de/neu-im-betriebsrat
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