Forum
Wissen
Videos & Podcast
Seminare


Videos

373 Aufrufe | vor 9 Jahren

Einspruch gegen die Wählerliste

Die Antwort lautet:

2 oder 3... es kommt darauf an.

Ja und worauf jetzt?

Es kommt darauf an, in welchem Wahlverfahren man sich befindet. Im normalen Wahlverfahren beträgt die Einspruchsfrist nämlich zwei Wochen ab Erlass des Wahlausschreibens. Im vereinfachten Wahlverfahren dagegen drei Tage ab Erlass des Wahlausschreibens, darauf kommt es also an.

Die neuesten Ratgeber Videos

VideoPlayerImage