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Dürfen Betriebsräte im Wahlvorstand Mitglied sein?

Kann ein Betriebsrat Wahlvorstand werden?

Ja, das geht. Ein Mitglied des bisherigen Betriebsrats kann durch Beschluss des Betriebsrats zum Mitglied des Wahlvorstandes bestellt werden. Denn laut Gesetz, genauer gesagt laut §16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist nur ein einziges Kriterium bedeutsam um durch den Betriebsrat zum Wahlvorstandsmitglied bestellt zu werden. Derjenige, der da bestellt werden soll, muss wahlberechtigter Arbeitnehmer im Sinne des §7 BetrVG sein.

Und Betriebsratsmitglieder sind eben auch das, wahlberechtigte Arbeitnehmer.

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