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Die Stellvertreter-Wahl? Teuflische Tipps ?

Neben der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen muss auch immer mindestens ein Stellvertreter der SBV gewählt werden (§ 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX), der die Vertrauensperson im Fall der Verhinderung vertritt. Niklas Pastille, Rechtsanwalt aus Berlin gibt dazu teuflische Tipps.?

Inhalt:
0:00 - Intro
1:02 - Online-Wahlausschreiben
2:00 - Was kann man Online veröffentlichen?

Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Thema SBV → https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung

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