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Den Arbeitnehmer freistellen: Ganz so einfach ist das nicht!

„Sie werden mit sofortiger Wirkung freigestellt…!“ So oder ähnlich meint manch ein Arbeitgeber, sich seines lästig gewordenen Arbeitnehmers entledigen zu können. Doch so einfach ist das nicht. Denn der Arbeitnehmer verfügt gegenüber dem Arbeitgeber regelmäßig über einen Beschäftigungsanspruch, muss also nicht nur bezahlt, sondern – auch in Konfliktfällen – vertragsgemäß weiterbeschäftigt werden. Warum das so ist, welche Ausnahme es gibt und wie man seinen Beschäftigungsanspruch als Arbeitnehmer notfalls gerichtlich durchsetzt, erläutern wir in diesem instruktiven Ratgeber

Inhalt:
0:00 - Einleitung
0:35 - Gegen den Willen freigestellt?
0:45 - Der Fall
2:12 - Beschäftigungspflicht
3:25 - Einseitige Freistellung

Weitere Informationen zum Thema:
https://www.betriebsrat.com/wissen/coronavirus/corona-krise

Arbeitsrecht Teil 2
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Arbeitnehmerschutzrechte effektiv durchsetzen - Ihr praxisnahes Wissen
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter. Eine vorherige Teilnahme am Seminar Arbeitsrecht Teil 1 ist für das Gesamtverständnis empfehlenswert, wird aber nicht vorausgesetzt.
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