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Datenschutz – die Geheimwaffe des Betriebsrats

Arbeit bedeutet, Entscheidungen zu treffen. Aber wusstest du, dass Arbeitnehmer das Recht haben, nicht nur durch automatisierte Prozesse, einschließlich Profiling, beurteilt zu werden? Das regelt Artikel 22 der EU-DSGVO, der oft noch wenig bekannt ist. In diesem Video erklären die Anwälte Christian Wiszkocsill und Niklas Pastille, wie dieser Artikel zu einem starken Instrument für die Mitbestimmung des Betriebsrats werden kann. Entdeckt, wie ihr diese „schlafende Schönheit“ aufwecken könnt und welche Möglichkeiten sich dadurch eröffnen.

Inhalt:
0:00 - Einleitung
0:40 - Art. 22 EU-DSGVO

Weitere Informationen zum Thema:
https://www.betriebsrat.com/wissen/datenschutz-und-digitalisierung/datenschutz

Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung Teil 1
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Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte, die sich mit Fragen des Datenschutzes und der Arbeitnehmerüberwachung befassen. Vorkenntnisse, technische Expertise oder Praxiserfahrungen sind nicht erforderlich.
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