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Das Präventionsverfahren, die unscheinbare Schwester des BEM

Das Präventionsverfahren gilt als die unscheinbare Schwester des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Klar, was das betriebliche Eingliederungsmanagement ist, das weiß jeder, geregelt im § 84 Abs. 2 SGB IX. Wenn ich als Arbeitnehmer länger arbeitsunfähig erkrankt gewesen bin als sechs Wochen, dann muss der Arbeitgeber mir ein sogenanntes BEM, betriebliches Eingliederungsmanagement, anbieten. Also ein Gespräch, in dem geklärt werden soll, wie mein krankheitsbedingt gefährdeter Arbeitsplatz gerettet werden kann. Möglicherweise auch mit Hilfe von außen.

Was aber ist das Präventionsverfahren?

Beide Verfahren werden häufig verwechselt, obwohl sie grundverschiedene Sachverhalte regeln. Das Präventionsverfahren ist geregelt im § 84 Abs. 1 SGB IX. Also nur einen Absatz vor dem viel bekannteren BEM Verfahren.

An wen richtet sich nun das Präventionsverfahren?

Nur an schwerbehinderte Menschen im Betrieb. Anders als das BEM Verfahren, das richtet sich an alle Arbeitnehmer, seien sie schwerbehindert oder nicht.

Und worum geht es jetzt im Präventionsverfahren?

Wann immer Ihr Arbeitgeber Schwierigkeiten hat, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder personenbedingte mit einem schwerbehinderten Menschen im Betrieb, dann muss - fünf Mal unterstrichen - dann muss er das Integrationsamt, den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung versammeln, um über diese Schwierigkeiten mit dem betroffenen schwerbehinderten Menschen zu sprechen und zu erörtern, wie die ansonsten drohende Schwerbehindertenkündigung verhindert werden kann.

Ich darf zusammenfassen:

Das BEM Verfahren, geregelt im § 84 Abs. 2 SGB IX, richtet sich an alle Arbeitnehmer.

Das Präventionsverfahren, geregelt in § 84 Abs. 1 SGB IX, richtet sich nur an schwerbehinderte. Und beide Male geht es darum, einen typischerweise gefährdeten Arbeitsplatz retten zu können.

Deswegen verwechseln Sie ab heute, tun Sie mir diesen Gefallen, nie wieder das BEM Verfahren mit dem viel unbekannteren Präventionsverfahren.

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