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1.569 Aufrufe | vor 3 Jahren

Darf der Betriebsrat bei Aufhebungsverträgen mitbestimmen?

Jaja, diese Aufhebungsverträge. Wenn wir mal ehrlich sind, gibt es ja kaum noch Kündigungen. Es ist für den AG viel kosten- und zeitgünstiger, Aufhebungsverträge abzuschließen; denn am Ende zahlt man ja sowieso eine Abfindung –das erzählen mir jedenfalls die Arbeitgeber, welche ich vertrete. Und wenn ich ehrlich bin, ist das in der Praxis auch häufig der Fall. Muss denn jetzt der BR hier mitbestimmen. Diese Frage kläre ich, Lina Goldbach, heute mit meinem Kollegen Arne Schrein.

Inhalt:
0:00 - Intro
1:24 - Betriebsrat aufsuchen
2:32 - Personalabbau
3:23 - Aufhebungsvertrag im Voraus anschauen
5:42 - Zeugnis

Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Thema Aufhebungsvertrag → https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/aufhebungsvertrag

Arbeitsrecht Teil 3
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Kernthema Kündigung: Praxisnahes Wissen für Ihre Betriebsratsarbeit!
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter. Eine vorherige Teilnahme an den Seminaren Arbeitsrecht Teil 1 und/oder Arbeitsrecht Teil 2 ist für das Gesamtverständnis empfehlenswert, wird aber nicht vorausgesetzt.
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