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Darf der Arbeitgeber Nebentätigkeiten verbieten?
Arbeitgeber verbieten gerne mal im Arbeitsvertrag jegliche Nebentätigkeiten ihrer Arbeitnehmer – oder stellen solche jedenfalls unter Genehmigungsvorbehalt oder Mitteilungspflicht. Ist das zulässig? Das Grundrecht der freien Berufswahl umfasst auch Nebentätigkeiten, daher dürfen diese nicht so einfach verboten werden. Dennoch: nicht alles ist erlaubt! Was genau darunter fällt, wird von den Rechtsanwälten Sandra Becker und Tobias Gerlach nochmals genauer erläutert.
Inhalt:
0:00 - Intro
0:10 - Gilt die freie Berufswahl auch bei Nebentätigkeiten?
0:50 - Warum sollte man den Arbeitgeber bei einer Nebentätigkeit informieren?
1:30 - Gibt es eine maximal zulässige Arbeitszeit?
2:30 - Muss der Arbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigen?
Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Arbeitsvertrag → https://www.betriebsrat.com/arbeitsvertrag